Gültig ab 01.01.2024

Psychotherapie (Einzelgespräch) Präsenzsitzung, Online oder per Telefon

Vorab Information per Telefon
bis 10 Minuten
kostenlos
Erstgespräch
75 Minuten
90,00 €
Weitere Gespräche
60 Minuten 90,00 €
oder
90 Minuten 135,00€
Jede weitere angebrochene ¼ Stunde 22,50€
Servicepauschale für Abendtermine
Beginn ab 18:00 Uhr
27,00 € zzgl. je Sitzung
E-Mail-Beratung
E-Mails lesen und fachlich beantworten
Nach Zeitaufwand
90,00 € Stundensatz
Attest kurz
(für mitbehandelnde Ärzte)
27,00 €
Attest ausführlich
(für Krankenversicherungen und Behörden)
Nach Zeitaufwand
90,00 € Stundensatz

Coaching (Einzelgespräch) Präsenzsitzung, Online oder per Telefon

Vorab Information per Telefon
bis 10 Minuten
kostenlos
Erstgespräch
75 Minuten
90,00 €
Weitere Gespräche
60 Minuten 90,00 €
oder
90 Minuten 135,00 €
Jede weitere angebrochene ¼ Stunde 22,50€
Servicepauschale für Abendtermine
Beginn ab 18:00 Uhr
27,00 € zzgl. je Sitzung
E-Mail-Beratung
E-Mails lesen und fachlich beantworten
Nach Zeitaufwand
90,00 € Stundensatz

Paarberatung (Paargespräch) Präsenzsitzung oder Online

Vorab Information per Telefon
bis 10 Minuten
kostenlos
Erstgespräch
105 Minuten
150,00 €
Weitere Gespräche
90 Minuten 150,00 €
Jede weitere angebrochene ¼ Stunde  25,00 €
Einzelgespräch
Partnerschafts-/Beziehungsthemen
Siehe Coaching
Servicepauschale für Abendtermine
Beginn ab 18:00 Uhr
27,00 € zzgl. je Sitzung
E-Mail-Beratung
E-Mails lesen und fachlich beantworten
Nach Zeitaufwand
90,00 € Stundensatz

Familiengespräch (3-4 Personen) Präsenzsitzung oder Online

Vorab Information per Telefon
bis 10 Minuten
kostenlos
Erstgespräch
105 Minuten
170,00 €
Weitere Gespräche
90 Minuten 170,00 €
Jede weitere angebrochene ¼ Stunde 28,00 €
Servicepauschale für Abendtermine
Beginn ab 18:30 Uhr
27,00 € zzgl. je Sitzung
E-Mail-Beratung
E-Mails lesen und fachlich beantworten
Nach Zeitaufwand
90,00 € Stundens

Familiengespräch (mehr als 4 Personen) Präsenzsitzung oder Online

Gerne unterbreite ich Ihnen hierzu ein Angebot.

Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird unmittelbar nach jeder Präsenzsitzung fällig und ist sofort bar oder per EC-Kartenzahlung
zu entrichten.

Für Sitzungen, die online oder telefonisch durchgeführt werden, ist das Honorar bereits vor der
Sitzung zu überweisen. Wertstellung auf meinem Konto ist das Datum der vereinbarten Sitzung.

Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

In meiner Privatpraxis ist grundsätzlich keine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Heilpraktiker für Psychotherapie nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erhalten gesetzlich Versicherte keine Erstattung der Behandlungskosten für eine Psychotherapie seitens ihrer Krankenkasse.

Selbst-/Privatzahler

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie selbstverständlich alle Leistungen meiner Praxis als Selbst-/Privatzahler in Anspruch nehmen. Sie können auch Ihre Wartezeit auf einen kassenärztlichen Therapieplatz mit einer privaten Psychotherapie überbrücken. Das Honorar können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Als Selbst-/Privatzahler genießen Sie den Vorteil der Methodenfreiheit. Es können verschiedene, wirkungsvolle Methoden und Interventionen angewendet werden, die nicht durch einen Leistungskatalog oder Vorgaben von Krankenkassen eingeschränkt sind.

Sie haben keine langen Wartezeiten auf einen Termin. Über die Anzahl und den Turnus Ihrer Sitzungen entscheiden Sie selbst nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.

Ihre Psychotherapie bleibt absolute Privatsache. Es erfolgt keine Weitergabe von Informationen und Daten, die sich bei einer späteren Berufswahl oder bei Vertragsabschluss mit einer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung nachteilig für Sie auswirken können.

Privat Versicherte und Zusatzversicherte

Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz (HeilprG) voll oder zum Teil. Die Voraussetzungen für die Kostenerstattung, die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen und die Höhe der erstatteten Sätze variiert jedoch stark zwischen den privaten Krankenversicherungen und ist zudem von Ihrem individuell abgeschlossenen Versicherungstarif abhängig.

Einige private Krankenversicherungen fordern generell, dass jede Form der Psychotherapie von einem ärztlichen/approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Bitte klären Sie daher vor Beginn Ihrer Psychotherapie ab, welche Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.

Coaching, Paarberatung, Familiengespräche

Sind Privatleistungen. Die Kosten werden weder von gesetzlichen Krankenkassen noch von privaten Krankenversicherungen übernommen.