Gültig ab 01.01.2024
Psychotherapie (Einzelgespräch) Präsenzsitzung, Online oder per Telefon
Vorab Information per Telefon bis 10 Minuten |
kostenlos |
Erstgespräch 75 Minuten |
90,00 € |
Weitere Gespräche | |
60 Minuten | 90,00 € |
oder | |
90 Minuten | 135,00€ |
Jede weitere angebrochene ¼ Stunde | 22,50€ |
Servicepauschale für Abendtermine Beginn ab 18:00 Uhr |
27,00 € zzgl. je Sitzung |
E-Mail-Beratung E-Mails lesen und fachlich beantworten |
Nach Zeitaufwand 90,00 € Stundensatz |
Attest kurz (für mitbehandelnde Ärzte) |
27,00 € |
Attest ausführlich (für Krankenversicherungen und Behörden) |
Nach Zeitaufwand 90,00 € Stundensatz |
Coaching (Einzelgespräch) Präsenzsitzung, Online oder per Telefon
Vorab Information per Telefon bis 10 Minuten |
kostenlos |
Erstgespräch 75 Minuten |
90,00 € |
Weitere Gespräche |
|
60 Minuten | 90,00 € |
oder | |
90 Minuten | 135,00 € |
Jede weitere angebrochene ¼ Stunde | 22,50€ |
Servicepauschale für Abendtermine Beginn ab 18:00 Uhr |
27,00 € zzgl. je Sitzung |
E-Mail-Beratung E-Mails lesen und fachlich beantworten |
Nach Zeitaufwand 90,00 € Stundensatz |
Paarberatung (Paargespräch) Präsenzsitzung oder Online
Vorab Information per Telefon bis 10 Minuten |
kostenlos |
Erstgespräch 105 Minuten |
150,00 € |
Weitere Gespräche | |
90 Minuten | 150,00 € |
Jede weitere angebrochene ¼ Stunde | 25,00 € |
Einzelgespräch Partnerschafts-/Beziehungsthemen |
Siehe Coaching |
Servicepauschale für Abendtermine Beginn ab 18:00 Uhr |
27,00 € zzgl. je Sitzung |
E-Mail-Beratung E-Mails lesen und fachlich beantworten |
Nach Zeitaufwand 90,00 € Stundensatz |
Familiengespräch (3-4 Personen) Präsenzsitzung oder Online
Vorab Information per Telefon bis 10 Minuten |
kostenlos |
Erstgespräch 105 Minuten |
170,00 € |
Weitere Gespräche | |
90 Minuten | 170,00 € |
Jede weitere angebrochene ¼ Stunde | 28,00 € |
Servicepauschale für Abendtermine Beginn ab 18:30 Uhr |
27,00 € zzgl. je Sitzung |
E-Mail-Beratung E-Mails lesen und fachlich beantworten |
Nach Zeitaufwand 90,00 € Stundens |
Familiengespräch (mehr als 4 Personen) Präsenzsitzung oder Online
Gerne unterbreite ich Ihnen hierzu ein Angebot.
Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird unmittelbar nach jeder Präsenzsitzung fällig und ist sofort bar oder per EC-Kartenzahlung
zu entrichten.
Für Sitzungen, die online oder telefonisch durchgeführt werden, ist das Honorar bereits vor der
Sitzung zu überweisen. Wertstellung auf meinem Konto ist das Datum der vereinbarten Sitzung.
Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
In meiner Privatpraxis ist grundsätzlich keine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Heilpraktiker für Psychotherapie nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erhalten gesetzlich Versicherte keine Erstattung der Behandlungskosten für eine Psychotherapie seitens ihrer Krankenkasse.
Selbst-/Privatzahler
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie selbstverständlich alle Leistungen meiner Praxis als Selbst-/Privatzahler in Anspruch nehmen. Sie können auch Ihre Wartezeit auf einen kassenärztlichen Therapieplatz mit einer privaten Psychotherapie überbrücken. Das Honorar können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Als Selbst-/Privatzahler genießen Sie den Vorteil der Methodenfreiheit. Es können verschiedene, wirkungsvolle Methoden und Interventionen angewendet werden, die nicht durch einen Leistungskatalog oder Vorgaben von Krankenkassen eingeschränkt sind.
Sie haben keine langen Wartezeiten auf einen Termin. Über die Anzahl und den Turnus Ihrer Sitzungen entscheiden Sie selbst nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.
Ihre Psychotherapie bleibt absolute Privatsache. Es erfolgt keine Weitergabe von Informationen und Daten, die sich bei einer späteren Berufswahl oder bei Vertragsabschluss mit einer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung nachteilig für Sie auswirken können.
Privat Versicherte und Zusatzversicherte
Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz (HeilprG) voll oder zum Teil. Die Voraussetzungen für die Kostenerstattung, die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen und die Höhe der erstatteten Sätze variiert jedoch stark zwischen den privaten Krankenversicherungen und ist zudem von Ihrem individuell abgeschlossenen Versicherungstarif abhängig.
Einige private Krankenversicherungen fordern generell, dass jede Form der Psychotherapie von einem ärztlichen/approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Bitte klären Sie daher vor Beginn Ihrer Psychotherapie ab, welche Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.
Coaching, Paarberatung, Familiengespräche
Sind Privatleistungen. Die Kosten werden weder von gesetzlichen Krankenkassen noch von privaten Krankenversicherungen übernommen.